Personalverleih-Bewilligung
| Bewilligung zum Personalverleih grenzüberschreitend |
Bewilligung zum Personalverleih Schweiz |
Bewilligung zur Arbeitsvermittlung |
Wir bekennen uns zum Personalverleih, dafür bildet die Personalverleih-Bewilligung die Grundlage. Das BECO hat das Recht unsere Akten jederzeit zu prüfen. Damit will das BECO eine korrekte und transparente Geschäftsführung sicherstellen.
Grundlage unseres Tuns bildet das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih AVG.
Als Personalverleih gilt, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter einem Einsatzbetrieb zur Verfügung stellt und
- der Einsatzbetrieb das Weisungsrecht behält
- der Mitarbeiter vorwiegend in den Räumlichkeiten, mit der Infrastruktur und den Vorgaben des Einsatzbetriebes arbeitet
- der Verleiher kein Projekt-, bzw. GU-Risiko übernimmt.
Wenn diese 3 Punkte erfüllt sind, untersteht der Einsatz, die „Dienstleistung“ oder der „Auftrag“ dem AVG. Es ist dabei unwesentlich, wie das Vertragsverhältnis lautet.
Der Verleiher benötigt zwingend eine Verleih-Bewilligung!
Der Einsatzbetrieb ist gesetzlich verpflichtet diese Bewilligung von jedem Unternehmen zu verlangen, das Personal gemäss obiger Kurzdefinition zur Verfügung stellt.







CH-3098 Köniz 